[align=left]Leider sind Sie heute angriffslustiger als es sonst Ihre Art ist. Das könnte Ihre Mitmenschen ganz schön erschrecken. Natürlich müssen Sie kleinere oder größere Ärgernisse nicht einfach herunterschlucken. Doch Sie sollten nicht ganz so harte Töne anschlagen. Im Zweifelsfall können Sie Ihren Frust beim Sport ablassen. Vorausgesetzt, Sie verausgaben sich nicht dabei.
[align=left]*geht durch die Gänge* *streckt sich* *War schon lang nicht mehr hier* *hat ja vor 17 Jahren die Schulegewechselt* //Wenigstens ist Kyanny nicht mehr da// *nur denkt* *betritt dann das Lehrerzimmer* *macht sich erst mal nen Kaffee* *geht dann die Liste der Bücher durch* Am Schuljahres Anfang diese frage geklärt werden muss* *ist sich nciht sicher* //Genau ich würfel es aus// *schriebt ide Bücher die sie vor hat auf einen Zettel*
01. Reise zum Mittelpunkt der Erde 02. Percy Jackson and the Olympians 03. 20.000 Meilen unter dem Meer 04. Die Tribute von Panem 05. Jägermond- Im Reich der Katzenkönigin 06. Die Schwarze Spinne 07. Das Versprechen 08. Moby Dick 09. Thron Der Libelle 10. Die Tochter des Phönix
*es 20.000 Meilen ist* *verstaut die Lsite für nächstes Jahr in ihrer Mappe* *trinkt in ruhe den Kaffe*[/align]
(Awww meine Literatur Lehrerin aus nem RPG)
Stell augenblicklich dieses respektlose Gejaule ab. Hab du mal Respekt vor den Klassikern, Mann. Das ist Hendrix. Ich habe keine Macken! Das sind Specialeffects!
[align=left][/align][align=left][/align][align=left][/align][align=left] Verdammt... Welcher Volltrottel hat den jetzt schon wieder meine Festplatte gelöscht. [/align]
Aud dem Forengame Capture the Screenshot auf dem Shadow Board. Fand das einfach zu Ulkig allein Charons Gesichtsausdruck
Stell augenblicklich dieses respektlose Gejaule ab. Hab du mal Respekt vor den Klassikern, Mann. Das ist Hendrix. Ich habe keine Macken! Das sind Specialeffects!
ee. Folglich ist die Einwilligungserklärung nach §4a BDSG rechtwidrig. b. Demnach wurde vom wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung in §4a BDSG abgewichen Somit ist liegt entgegen den Geboten von Treu und Glauben eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von §307 Abs 2 Nr. 1 BGB vor Also sind die Bestimmungen in den AGB nach §307 Abs 1 S 1 BGB unwirksam. 4. Somit sind die AGB unwirksam II Demnach ist die Regelung im offline Bereich rechtswidrig. B. Fraglich ist die Rechtmäßigkeit der Einwilligungserklärung im online-Bereich. I Fraglich ist, ob die online- Einwilligungserklärung gege §28 Abs. 3b BDSG und das darin enthaltene Kopplungsverbot verstößt. Bei der Verwendung des Antragsformulars muss ein Kästchen angeklickt werden, um den Zugang zum Dienst eröffnen.